ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 128
Leben in der Demokratie · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026
Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …
Antwortmöglichkeiten
- AAbgeordnete.Richtige Antwort
- BKanzlerinnen/Kanzler.
- CBotschafterinnen/Botschafter.
- DMinisterpräsidentinnen/Ministerpräsidenten.
REDAKTIONELLE LERNHILFE
Warum ist diese Antwort richtig?
Vom Volk gewählte Mitglieder eines Parlaments heißen Abgeordnete. Kanzlerinnen und Kanzler, Botschafterinnen und Botschafter sowie Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten werden nicht als Abgeordnete bezeichnet und nicht direkt vom Volk gewählt.
Merksatz: Gewählte Parlamentsmitglieder heißen Abgeordnete.
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.
Quelle
Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen