ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 138
Leben in der Demokratie · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026
Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?
Antwortmöglichkeiten
- Aweiterarbeiten und freundlich zur Chefin/zum Chef sein
- Bein Mahnverfahren gegen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber führen
- CKündigungsschutzklage erhebenRichtige Antwort
- Ddie Arbeitgeberin/den Arbeitgeber bei der Polizei anzeigen
REDAKTIONELLE LERNHILFE
Warum ist diese Antwort richtig?
Gegen eine unrechtmäßige Kündigung kann man innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG). Weiterarbeiten, ein Mahnverfahren oder eine Anzeige bei der Polizei führen nicht zu einer gerichtlichen Prüfung der Kündigung.
Merksatz: Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht.
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.
Quelle
Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen