ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 17
Leben in der Demokratie · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026
Die deutschen Gesetze verbieten …
Antwortmöglichkeiten
- AMeinungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
- BPetitionen der Bürgerinnen und Bürger.
- CVersammlungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
- DUngleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat.Richtige Antwort
REDAKTIONELLE LERNHILFE
Warum ist diese Antwort richtig?
Art. 3 GG verpflichtet den Staat, alle Menschen gleich zu behandeln; eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung ist verboten. Meinungsfreiheit (Art. 5), Petitionsrecht (Art. 17) und Versammlungsfreiheit (Art. 8) sind Grundrechte und werden vom Staat geschützt, nicht verboten.
Merksatz: Der Staat darf niemanden ohne sachlichen Grund ungleich behandeln.
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.
Quelle
Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen