Ein bisschen Lernen. Ein Stück näher.
Katalog 07.05.2025

ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 17

Leben in der Demokratie · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026

Die deutschen Gesetze verbieten …

Antwortmöglichkeiten

  1. A
    Meinungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
  2. B
    Petitionen der Bürgerinnen und Bürger.
  3. C
    Versammlungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
  4. D
    Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat.Richtige Antwort

REDAKTIONELLE LERNHILFE

Warum ist diese Antwort richtig?

Art. 3 GG verpflichtet den Staat, alle Menschen gleich zu behandeln; eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung ist verboten. Meinungsfreiheit (Art. 5), Petitionsrecht (Art. 17) und Versammlungsfreiheit (Art. 8) sind Grundrechte und werden vom Staat geschützt, nicht verboten.

Merksatz: Der Staat darf niemanden ohne sachlichen Grund ungleich behandeln.

Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.

Quelle

Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen

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