ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 256
Mensch & Gesellschaft · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026
Ein Ehepaar möchte in Deutschland ein Restaurant eröffnen. Was braucht es dazu unbedingt?
Antwortmöglichkeiten
- Aeine Erlaubnis der Polizei
- Beine Genehmigung einer Partei
- Ceine Genehmigung des Einwohnermeldeamts
- Deine Gaststättenerlaubnis von der zuständigen BehördeRichtige Antwort
REDAKTIONELLE LERNHILFE
Warum ist diese Antwort richtig?
Wer ein Restaurant eröffnet, braucht eine Gaststättenerlaubnis der zuständigen Behörde (§ 2 Gaststättengesetz); dazu kommen je nach Betrieb weitere Nachweise wie eine Hygieneschulung. Polizei (a), Parteien (b) und Einwohnermeldeamt (c) erteilen keine solche Erlaubnis.
Merksatz: Restaurant eröffnen: Gaststättenerlaubnis der Behörde nicht vergessen.
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.
Quelle
Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen