Ein bisschen Lernen. Ein Stück näher.
Katalog 07.05.2025

ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 276

Mensch & Gesellschaft · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026

Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. A
    Ich kann nichts tun.
  2. B
    Ich muss mir diese Behandlung gefallen lassen.
  3. C
    Ich drohe der Person.
  4. D
    Ich kann mich bei der Behördenleiterin/beim Behördenleiter beschweren.Richtige Antwort

REDAKTIONELLE LERNHILFE

Warum ist diese Antwort richtig?

Gegen unfreundliches oder unangemessenes Verhalten von Beschäftigten einer Behörde kann man sich bei der Behördenleitung beschweren; oft gibt es zusätzlich eine Beschwerde- oder Antidiskriminierungsstelle. Deshalb ist Antwort d richtig. Man muss die Behandlung nicht hinnehmen (a, b), und Drohungen (c) sind kein zulässiger Weg.

Merksatz: Schlecht behandelt? Beschwerde bei der Behördenleitung.

Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.

Quelle

Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen

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