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Katalog 07.05.2025

ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 281

Mensch & Gesellschaft · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026

Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …

Antwortmöglichkeiten

  1. A
    Meinungsfreiheit
  2. B
    GleichbehandlungRichtige Antwort
  3. C
    Versammlungsfreiheit
  4. D
    Freizügigkeit

REDAKTIONELLE LERNHILFE

Warum ist diese Antwort richtig?

Der Ausschluss allein wegen der Hautfarbe verletzt den Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 3 GG) und das Diskriminierungsverbot des AGG. Deshalb ist Antwort b richtig. Meinungsfreiheit (a), Versammlungsfreiheit (c) und Freizügigkeit (d) betreffen andere Rechte und sind hier nicht betroffen.

Merksatz: Ausschluss wegen Hautfarbe verletzt die Gleichbehandlung (Art. 3 GG).

Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.

Quelle

Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen

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