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Katalog 07.05.2025

ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 285

Mensch & Gesellschaft · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026

Frau Frost arbeitet als fest angestellte Mitarbeiterin in einem Büro. Was muss sie nicht von ihrem Gehalt bezahlen?

Antwortmöglichkeiten

  1. A
    Lohnsteuer
  2. B
    Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
  3. C
    Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung
  4. D
    UmsatzsteuerRichtige Antwort

REDAKTIONELLE LERNHILFE

Warum ist diese Antwort richtig?

Die Umsatzsteuer fällt beim Kauf von Waren und Dienstleistungen an und wird nicht vom Gehalt abgezogen; sie ist im Preis enthalten. Lohnsteuer (a) sowie die Beiträge zur Arbeitslosen- (b), Renten- und Krankenversicherung (c) werden dagegen direkt vom Bruttogehalt einbehalten.

Merksatz: Umsatzsteuer zahlt man beim Einkaufen, nicht vom Gehalt.

Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.

Quelle

Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen

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