ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 285
Mensch & Gesellschaft · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026
Frau Frost arbeitet als fest angestellte Mitarbeiterin in einem Büro. Was muss sie nicht von ihrem Gehalt bezahlen?
Antwortmöglichkeiten
- ALohnsteuer
- BBeiträge zur Arbeitslosenversicherung
- CBeiträge zur Renten- und Krankenversicherung
- DUmsatzsteuerRichtige Antwort
REDAKTIONELLE LERNHILFE
Warum ist diese Antwort richtig?
Die Umsatzsteuer fällt beim Kauf von Waren und Dienstleistungen an und wird nicht vom Gehalt abgezogen; sie ist im Preis enthalten. Lohnsteuer (a) sowie die Beiträge zur Arbeitslosen- (b), Renten- und Krankenversicherung (c) werden dagegen direkt vom Bruttogehalt einbehalten.
Merksatz: Umsatzsteuer zahlt man beim Einkaufen, nicht vom Gehalt.
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.
Quelle
Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen