ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 58
Leben in der Demokratie · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026
Wer ernennt in Deutschland die Ministerinnen/die Minister der Bundesregierung?
Antwortmöglichkeiten
- Adie Präsidentin/der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes
- Bdie Bundespräsidentin/der BundespräsidentRichtige Antwort
- Cdie Bundesratspräsidentin/der Bundesratspräsident
- Ddie Bundestagspräsidentin/der Bundestagspräsident
REDAKTIONELLE LERNHILFE
Warum ist diese Antwort richtig?
Nach Art. 64 Abs. 1 GG ernennt die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident die Bundesministerinnen und Bundesminister auf Vorschlag der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers. Die Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (a), des Bundesrates (c) und des Bundestages (d) haben dabei keine Befugnisse.
Merksatz: Minister ernennt der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers.
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.
Quelle
Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen