Ein bisschen Lernen. Ein Stück näher.
Katalog 07.05.2025

ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 65

Leben in der Demokratie · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

Antwortmöglichkeiten

  1. A
    Gesetze zu entwerfen.
  2. B
    die Bundesregierung zu kontrollieren.
  3. C
    die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
  4. D
    das Bundeskabinett zu bilden.Richtige Antwort

REDAKTIONELLE LERNHILFE

Warum ist diese Antwort richtig?

Das Bundeskabinett bildet die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler, indem sie oder er die Ministerinnen und Minister auswählt und dem Bundespräsidenten vorschlägt; der Bundestag wählt nur die Kanzlerin oder den Kanzler. Gesetze zu entwerfen (a), die Regierung zu kontrollieren (b) und die Kanzlerin oder den Kanzler zu wählen (c) sind Kernaufgaben des Bundestages (Art. 63, 76, 77 GG).

Merksatz: Das Kabinett bildet der Kanzler, der Bundestag wählt nur ihn.

Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.

Quelle

Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen

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