ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 96
Leben in der Demokratie · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026
Wie kann jemand, der den Holocaust leugnet, bestraft werden?
Antwortmöglichkeiten
- AKürzung sozialer Leistungen
- Bbis zu 100 Sozialstunden
- Cgar nicht, Holocaustleugnung ist erlaubt
- Dmit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit GeldstrafeRichtige Antwort
REDAKTIONELLE LERNHILFE
Warum ist diese Antwort richtig?
Die Leugnung des Holocaust ist nach § 130 Abs. 3 StGB (Volksverhetzung) strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Sozialleistungen zu kürzen (a) oder Sozialstunden (b) sind keine Strafen für diese Tat, und Straflosigkeit (c) widerspricht dem Gesetz.
Merksatz: Holocaustleugnung: § 130 StGB, bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.
Quelle
Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen