ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 12
Leben in der Demokratie · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026
Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
- BJa, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
- CNein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.Richtige Antwort
- DNein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.
REDAKTIONELLE LERNHILFE
Warum ist diese Antwort richtig?
Die Pressefreiheit ist in Art. 5 Abs. 1 GG garantiert und gehört zu den Grundrechten, die nach Art. 79 Abs. 3 GG nicht einmal durch eine Verfassungsänderung abgeschafft werden dürfen. Deshalb können weder der Bundestag mit einfacher oder Zwei-Drittel-Mehrheit noch der Bundesrat die Pressefreiheit beseitigen.
Merksatz: Pressefreiheit ist ein Grundrecht — nicht abschaffbar (Art. 5, 79 III GG).
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.
Quelle
Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen