ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 14
Leben in der Demokratie · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026
Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich …
Antwortmöglichkeiten
- APassanten auf der Straße beschimpfen darf.
- Bmeine Meinung im Internet äußern kann.Richtige Antwort
- CNazi-, Hamas- oder Islamischer Staat-Symbole öffentlich tragen darf.
- Dmeine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche.
REDAKTIONELLE LERNHILFE
Warum ist diese Antwort richtig?
Art. 5 Abs. 1 GG schützt auch Äußerungen im Internet. Beschimpfungen von Passanten sind als Beleidigung strafbar, verfassungswidrige Symbole dürfen nach § 86a StGB nicht öffentlich gezeigt werden, und Kritik an der Regierung ist gerade erlaubt.
Merksatz: Meinung frei — auch online; Beleidigung und verbotene Symbole nicht.
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.
Quelle
Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen