ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 136
Leben in der Demokratie · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026
Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …
Antwortmöglichkeiten
- Afalscher Nebenkostenabrechnung.
- Bungerechtfertigter Kündigung durch Ihre Chefin/Ihren Chef.Richtige Antwort
- CProblemen mit den Nachbarinnen/Nachbarn.
- DSchwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall.
REDAKTIONELLE LERNHILFE
Warum ist diese Antwort richtig?
Das Arbeitsgericht ist zuständig, wenn es um Kündigungen und andere Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis geht (§ 2 ArbGG). Nebenkostenabrechnungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten und Verkehrsunfälle gehören vor andere Gerichte.
Merksatz: Arbeitsgericht: Kündigung und Streit aus dem Arbeitsverhältnis.
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.
Quelle
Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen