ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 269
Mensch & Gesellschaft · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026
In Deutschland haben Kinder ab dem Alter von drei Jahren bis zur Ersteinschulung einen Anspruch auf …
Antwortmöglichkeiten
- Amonatliches Taschengeld.
- Beinen Platz in einem Sportverein.
- Ceinen Kindergartenplatz.Richtige Antwort
- Deinen Ferienpass.
REDAKTIONELLE LERNHILFE
Warum ist diese Antwort richtig?
Kinder ab drei Jahren haben bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung bzw. einem Kindergarten (§ 24 SGB VIII); die Kommunen müssen diesen Platz bereitstellen. Taschengeld (a), ein Vereinsplatz (b) und ein Ferienpass (d) sind keine gesetzlichen Ansprüche.
Merksatz: Ab drei Jahren: Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.
Quelle
Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen