Ein bisschen Lernen. Ein Stück näher.
Katalog 07.05.2025

ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 289

Mensch & Gesellschaft · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026

Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil …

Antwortmöglichkeiten

  1. A
    seine Deutschkenntnisse zu gering sind.
  2. B
    er zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
  3. C
    er eine dunkle Haut hat.Richtige Antwort
  4. D
    er keine Erfahrungen im Beruf hat.

REDAKTIONELLE LERNHILFE

Warum ist diese Antwort richtig?

Eine Ablehnung allein wegen der dunklen Hautfarbe ist eine rassistische Diskriminierung und nach Art. 3 GG sowie § 1 AGG verboten. Deshalb ist Antwort c richtig. Geringe Deutschkenntnisse (a), hohe Gehaltsforderungen (b) und fehlende Erfahrung (d) können dagegen sachliche Gründe für eine Absage sein.

Merksatz: Absage wegen Hautfarbe ist rassistische Diskriminierung.

Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.

Quelle

Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen

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