Ein bisschen Lernen. Ein Stück näher.
Katalog 07.05.2025

ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 290

Mensch & Gesellschaft · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026

Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?

Antwortmöglichkeiten

  1. A
    eine Anzeige schreiben
  2. B
    den Fernseher reklamierenRichtige Antwort
  3. C
    das Gerät ungefragt austauschen
  4. D
    die Garantie verlängern

REDAKTIONELLE LERNHILFE

Warum ist diese Antwort richtig?

Ist ein gekauftes Gerät defekt, kann man es beim Händler reklamieren und im Rahmen der Gewährleistung Reparatur oder Ersatz verlangen (§§ 434, 437 BGB). Eine Anzeige bei der Polizei (a) ist nicht nötig, ein eigenmächtiger Umtausch (c) ist nicht erlaubt, und die Garantie verlängert sich dadurch nicht (d).

Merksatz: Kaputtes Gerät? Beim Händler reklamieren und Gewährleistung nutzen.

Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.

Quelle

Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen

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