Ein bisschen Lernen. Ein Stück näher.
Katalog 07.05.2025

ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 241

Mensch & Gesellschaft · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026

Frau Seger bekommt ein Kind. Was muss sie tun, um Elterngeld zu erhalten?

Antwortmöglichkeiten

  1. A
    Sie muss an ihre Krankenkasse schreiben.
  2. B
    Sie muss einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen.Richtige Antwort
  3. C
    Sie muss nichts tun, denn sie bekommt automatisch Elterngeld.
  4. D
    Sie muss das Arbeitsamt um Erlaubnis bitten.

REDAKTIONELLE LERNHILFE

Warum ist diese Antwort richtig?

Elterngeld wird nur auf Antrag gezahlt, den die Eltern bei der zuständigen Elterngeldstelle stellen. Die Krankenkasse ist dafür nicht zuständig, die Leistung kommt nicht automatisch, und die Arbeitsagentur muss keine Erlaubnis erteilen.

Merksatz: Elterngeld: Antrag bei der Elterngeldstelle.

Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.

Quelle

Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen

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