Ein bisschen Lernen. Ein Stück näher.
Katalog 07.05.2025

ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 252

Mensch & Gesellschaft · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026

In Deutschland …

Antwortmöglichkeiten

  1. A
    darf man zur gleichen Zeit nur mit einer Partnerin/einem Partner verheiratet sein.Richtige Antwort
  2. B
    kann man mehrere Ehepartnerinnen/Ehepartner gleichzeitig haben.
  3. C
    darf man nicht wieder heiraten, wenn man einmal verheiratet war.
  4. D
    darf eine Frau nicht wieder heiraten, wenn ihr Mann gestorben ist.

REDAKTIONELLE LERNHILFE

Warum ist diese Antwort richtig?

In Deutschland gilt die Einehe: Wer bereits verheiratet ist, darf keine weitere Ehe schließen (§ 1306 BGB); Bigamie ist strafbar. Nur Antwort a ist daher richtig. Mehrere Ehepartner gleichzeitig (b) sind verboten, und nach einer Scheidung oder dem Tod des Partners darf man erneut heiraten (c, d).

Merksatz: Eine Ehe, ein Partner: Bigamie ist in Deutschland verboten und strafbar.

Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.

Quelle

Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen

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