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Katalog 07.05.2025

ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 253

Mensch & Gesellschaft · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026

Wo müssen Sie sich anmelden, wenn Sie in Deutschland umziehen?

Antwortmöglichkeiten

  1. A
    beim EinwohnermeldeamtRichtige Antwort
  2. B
    beim Standesamt
  3. C
    beim Ordnungsamt
  4. D
    beim Gewerbeamt

REDAKTIONELLE LERNHILFE

Warum ist diese Antwort richtig?

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde, dem Einwohnermeldeamt, anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz). Deshalb ist Antwort a richtig. Das Standesamt (b) ist für Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle zuständig, das Ordnungsamt (c) und das Gewerbeamt (d) für andere Aufgaben.

Merksatz: Umzug? Innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.

Quelle

Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen

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