ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 263
Mensch & Gesellschaft · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026
In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen, …
Antwortmöglichkeiten
- Awerden bestraft.Richtige Antwort
- Bwerden wie Erwachsene behandelt.
- Cteilen die Strafe mit ihren Eltern.
- Dwerden nicht bestraft.
REDAKTIONELLE LERNHILFE
Warum ist diese Antwort richtig?
Mit 14 Jahren beginnt die Strafmündigkeit (§ 19 StGB): Jugendliche, die gegen Strafgesetze verstoßen, können bestraft werden, allerdings nach dem Jugendstrafrecht mit seinen besonderen Regeln. Sie werden deshalb nicht wie Erwachsene behandelt (b), die Eltern teilen die Strafe nicht (c), und straffrei bleiben sie nicht (d).
Merksatz: Ab 14 strafmündig: bestraft, aber nach Jugendstrafrecht.
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.
Quelle
Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen