ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 273
Mensch & Gesellschaft · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026
Bei Erziehungsproblemen gehen Sie in Deutschland …
Antwortmöglichkeiten
- Azur Ärztin/zum Arzt.
- Bzum Gesundheitsamt.
- Czum Einwohnermeldeamt.
- Dzum Jugendamt.Richtige Antwort
REDAKTIONELLE LERNHILFE
Warum ist diese Antwort richtig?
Bei Erziehungsproblemen ist das Jugendamt die zuständige Anlaufstelle; es berät Eltern kostenlos und vermittelt Hilfen zur Erziehung (§ 16 SGB VIII). Ärztin bzw. Arzt (a) und Gesundheitsamt (b) sind für medizinische Fragen zuständig, das Einwohnermeldeamt (c) für An- und Ummeldungen.
Merksatz: Erziehungsprobleme? Zum Jugendamt, nicht zum Gesundheitsamt.
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.
Quelle
Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen