Ein bisschen Lernen. Ein Stück näher.
Katalog 07.05.2025

ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 273

Mensch & Gesellschaft · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026

Bei Erziehungsproblemen gehen Sie in Deutschland …

Antwortmöglichkeiten

  1. A
    zur Ärztin/zum Arzt.
  2. B
    zum Gesundheitsamt.
  3. C
    zum Einwohnermeldeamt.
  4. D
    zum Jugendamt.Richtige Antwort

REDAKTIONELLE LERNHILFE

Warum ist diese Antwort richtig?

Bei Erziehungsproblemen ist das Jugendamt die zuständige Anlaufstelle; es berät Eltern kostenlos und vermittelt Hilfen zur Erziehung (§ 16 SGB VIII). Ärztin bzw. Arzt (a) und Gesundheitsamt (b) sind für medizinische Fragen zuständig, das Einwohnermeldeamt (c) für An- und Ummeldungen.

Merksatz: Erziehungsprobleme? Zum Jugendamt, nicht zum Gesundheitsamt.

Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.

Quelle

Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen

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