ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 274
Mensch & Gesellschaft · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026
Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?
Antwortmöglichkeiten
- Adas Schweigerecht
- Bdas BriefgeheimnisRichtige Antwort
- Cdie Schweigepflicht
- Ddie Meinungsfreiheit
REDAKTIONELLE LERNHILFE
Warum ist diese Antwort richtig?
Briefe sind durch das Briefgeheimnis geschützt (Art. 10 GG); fremde Post darf man nicht öffnen, und ein Verstoß kann strafbar sein. Deshalb ist Antwort b richtig. Das Schweigerecht (a) betrifft Aussagen im Verfahren, die Schweigepflicht (c) Berufsgeheimnisse, und die Meinungsfreiheit (d) hat mit fremder Post nichts zu tun.
Merksatz: Fremde Briefe öffnen verletzt das Briefgeheimnis (Art. 10 GG).
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.
Quelle
Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen