ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 278
Mensch & Gesellschaft · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026
Ein Mann im Rollstuhl hat sich auf eine Stelle als Buchhalter beworben. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil er …
Antwortmöglichkeiten
- Aim Rollstuhl sitzt.Richtige Antwort
- Bkeine Erfahrung hat.
- Czu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
- Dkein Englisch spricht.
REDAKTIONELLE LERNHILFE
Warum ist diese Antwort richtig?
Die Benachteiligung wegen einer Behinderung ist nach § 1 AGG verboten; bei einer Bürotätigkeit wie der Buchhaltung ist der Rollstuhl kein sachlicher Ablehnungsgrund. Deshalb ist Antwort a richtig. Fehlende Erfahrung (b), hohe Gehaltsforderungen (c) und mangelnde Englischkenntnisse (d) können dagegen sachliche Gründe sein.
Merksatz: Rollstuhl ist kein Ablehnungsgrund – Diskriminierung nach AGG.
Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.
Quelle
Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen