Ein bisschen Lernen. Ein Stück näher.
Katalog 07.05.2025

ALLGEMEINE FRAGE · AUFGABE 278

Mensch & Gesellschaft · Katalogstand 07.05.2025 · geprüft am 24.10.2026

Ein Mann im Rollstuhl hat sich auf eine Stelle als Buchhalter beworben. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil er …

Antwortmöglichkeiten

  1. A
    im Rollstuhl sitzt.Richtige Antwort
  2. B
    keine Erfahrung hat.
  3. C
    zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
  4. D
    kein Englisch spricht.

REDAKTIONELLE LERNHILFE

Warum ist diese Antwort richtig?

Die Benachteiligung wegen einer Behinderung ist nach § 1 AGG verboten; bei einer Bürotätigkeit wie der Buchhaltung ist der Rollstuhl kein sachlicher Ablehnungsgrund. Deshalb ist Antwort a richtig. Fehlende Erfahrung (b), hohe Gehaltsforderungen (c) und mangelnde Englischkenntnisse (d) können dagegen sachliche Gründe sein.

Merksatz: Rollstuhl ist kein Ablehnungsgrund – Diskriminierung nach AGG.

Diese Erklärung ist eine redaktionelle Lernhilfe und keine Erläuterung des BAMF. Für die Prüfung sind der deutsche Wortlaut und der amtliche Lösungsschlüssel maßgeblich.

Quelle

Offizieller BAMF-Gesamtfragenkatalog vom 7. Mai 2025, Antwort geprüft mit dem BAMF Online-Testcenter. Fragenkatalog öffnen · Lösungsschlüssel prüfen

Probetest mit 33 Fragen starten